Sie entwickeln die Regelungen an Energieeffizienz in Gebäuden bezüglich Gebäudehülle und Anlagentechnik im Hamburgischen Klimaschutzgesetz weiter, bearbeiten Grundsatzfragen zu energetischen Anforderungen für Gebäudehülle und Anlagentechnik, konzipieren die gebäudebezogene Rechtsverordnungen und Vollzugskonzepte zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz unter Einbeziehung verschiedener Akteure, begleiten die Weiterentwicklung des Bundesrechts zur Gebäudeenergieeffizienz.