Sie unterstützen die Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes Baden-Württemberg, wie den Erhalt von Streuobstwiesen, insektenfreundliche Beleuchtung und Pestizidverbot in Schutzgebieten. Auf Grundlage der kommunalen Biotopverbundplanung und Biodiversitätsstrategie setzen Sie landschaftspflegerische Maßnahmen, Ökokonto- und Kompensationsmaßnahmen um; hierzu gehören das Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Ausschreibung und Vergabe, Überwachung, Abrechnung und Dokumentation sowie die Beantragung von Fördermitteln.