Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt bei der Durchführung von (trägerübergreifenden) Gesamt- und Teilhabeplanverfahren nach den Vorgaben des SGB IX, insbesondere Feststellung der Hilfebedarfe und Ressourcen auf Grundlage des ICF CY, Hospitationen in Kindergärten, Schulen, Wohnheimen, Pflegefamilien etc. zur Bedarfsfeststellung, im Bedarfsfall Durchführung von Gesamtplankonferenzen unter Einbeziehung aller am Gesamtplanverfahren Beteiligten wie Erziehungsberechtigte, Leistungserbringer, Frühförderstellen, Gesundheitsamt etc., bei Beteiligung mehrerer Rehabilitationsträger Teilnahme an oder Durchführung von Teilhabeplankonferenzen, Erstellung der Gesamtpläne mit erforderlichen Dokumentationen, regelmäßige Wirkungskontrolle, Information und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Einrichtungen und Institutionen zu den Hilfen und Diensten der Eingliederungshilfe.