Eigenverantwortlich führen Sie die ambulanten, erzieherischen Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB VIII mit Eltern, Kindern und Jugendlichen durch. Sie zeigen eine wertschätzende Haltung und verfügen über die Fähigkeit, Beziehungen mit Kindern, Jugendlichen und Familien in besonderen Lebenslagen zu gestalten. Unterstützung und Begleitung junger Menschen im Verselbständigungsprozess in der eigenen Wohnung, kreative Lösungsansätze für herausfordernde Situationen. Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Schulen und anderen Institutionen. Anpassung der Besuchstermine an die Aufträge des Jugendamtes und den Tagesablauf der Familien.