Prüfung von relevanten Magistratsvorlagen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Stadtklima und Treibhausgas-Bilanz auf wissenschaftlicher Basis. Beratung der Fachämter während des Planungsprozesses. Entwicklung von Alternativen bzw. Kompensationsmaßnahmen, um negative Klimaauswirkungen zu reduzieren. Evaluation, Weiterentwicklung und Anpassung der Inhalte des Klimavorbehalts, um ein fortschreitend effizientes Bewertungssystem zu Treibhausgas-Bilanzierung auszugestalten.