Koordination der gesundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132g SGB V – sowohl innerhalb der Einrichtung als auch bei externen Anfragen. Verantwortung für die Organisation und Durchführung des gesamten Beratungsprozesses. Anwendung palliativpflegerischen und medizinischen Fachwissens im Beratungskontext. Einsatz systemischer Beratungskompetenz in sensiblen und herausfordernden Gesprächen. Umsetzung ethisch-rechtlicher Grundlagen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.