Sie bearbeiten Grundsatzfragen sowohl bei der Umsetzung als auch bei der ministeriellen Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), erarbeiten fachliche Stellungnahmen und beraten die verschiedenen Beteiligten, prüfen und bewerten bautechnische Nachweise zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung bei komplexen Bauvorhaben, prüfen, bearbeiten und entscheiden Anträge auf Abweichungen und Befreiungen und bewerten komplexe Quartiersansätze.