Beratung & Begleitung: Sie beraten, unterstützen und begleiten junge Menschen und deren Familien unabhängig bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX. Vermittlung & Kooperation: Sie beraten und vermitteln an Schnittstellen und kooperieren mit verschiedenen Ämtern, Trägern der Eingliederungshilfe und weiteren Beteiligten. Konzeption & Entwicklung: Sie unterstützen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe.