Sie beraten und begleiten Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigte bei allen Fragen zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, der Qualitätssicherung und -entwicklung sowie zum Kinderschutz. Sie führen Eignungsprüfungen durch, erteilen Pflegeerlaubnisse, nehmen Hausbesuche zur Prüfung der Räumlichkeiten vor, nehmen Elternanliegen auf und leisten Krisenintervention. Sie kooperieren mit dem Tagesmütterverein, nehmen an Arbeitsgruppen teil, kümmern sich um die Netzwerkarbeit und organisieren Veranstaltungen und Fortbildungen.