Fallverantwortung im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung, mit besonderem Augenmerk auf das Kindeswohl (§ 8a SGB VIII). Unterstützung von Eltern und jungen Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen in ihrem häuslichen Umfeld. Bezugsbetreuung, Krisenintervention und die Erstellung von Teilhabeplänen – Du setzt Deine Expertise aktiv ein.