Erzieherische Aufgaben im Rahmen der Betreuung der Hortkinder, auch in Ferienzeiten (70%). Unterstützung der Schulleitung bei der organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung der Früh- und Nachmittagsbetreuung (30%) wie z.B. Erstellen von Einsatz- und Vertretungsplänen der Erzieher, Umsetzung der Ordnungs- und Sicherheitsanweisungen und deren Kontrolle, Schnittstellengestaltung zwischen Hort, Schulleitung und Lehrerschaft, Planung des AG- und Ferien-Angebotes, Budgetplanung und Abrechnung im Hort.