landwirtschaftliche und private Tierhaltungen aufgrund von Anzeigen oder der Risikobeurteilung (nach-)kontrollieren, einschließlich Tiere begutachten, Haltungsbedingungen beurteilen und ggf. Maßnahmen anordnen und durchsetzen. Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschließlich Dokumentation durchführen. Lebenduntersuchungen von Schlachtgeflügel wahrnehmen sowie tierseuchen-, tierschutz- und arzneimittelrechtliche Vorgaben überprüfen. Kontrollen im Rahmen der Konditionalität durchführen und dokumentieren.