Koordinieren und Führen von Verfahren zu Schutzgebietsausweisungen nach §12 LWaldG, Erarbeiten von Schutzgebietsverordnungsentwürfen sowie Koordinieren bei der Naturwaldausweisung. Bearbeiten von Angelegenheiten der Zusammenarbeit des behördlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes. Koordinieren und Bearbeiten von Stellungnahmen zu Vorhaben Dritter sowie Angelegenheiten des Arten-, Biotop- und Gebietsschutzes. Erarbeiten von Entscheidungsvorlagen zur Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung bei Grundlagenerhebungen, Planungen, Gebiets-, Biotop- und Artenschutzbelangen.