Bearbeitung, Kontrolle und Prüfung bestehender Ökokonten sowie Beratung zu und Ausweisung von neuen Ökokonten. Führen des Kompensationsverzeichnisses im Bereich von Ökokonten, Flächenpools, Maßnahmenpools und Knickökokonten. Mitwirkung bei der konzeptionellen Gestaltung sowie Abstimmung von kreisinternen Förderprogrammen zu Naturschutzmaßnahmen. Bewilligung, Koordination, Abrechnung und Kontrolle von Naturschutzmaßnahmen. Bearbeitung von Maßnahmen den Biotopschutz betreffend einschließlich der fachlichen Betreuung ordnungsrechtlicher Verfahren.