Unter einer Non-Profit-Organisation (NPO) versteht man eine Organisation, die zum einen nicht die Erwirtschaftung von Gewinnen zum Ziel hat und zum anderen keine staatliche Verwaltungsbehörde ist. NPOs können, aber müssen nicht zwingend gemeinwohl-orientierte bzw. wohltätige Ziele verfolgen (z.B. Natur- und Klimaschutz, Bildung, Gesundheit, Kultur, Wissenschaft, internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe usw.).
Zu den Non-Profit-Organisationen zählen u.a. Vereine, Stiftungen, Wohlfahrtsorganisationen, Verbände, sowie auch Kirchen und politische Parteien. Auch viele öffentliche Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser oder kulturelle Einrichtungen wie z.B. Theater und Museen zählen zu den NPOs. Eine Art »Zwischenform« von Unternehmen und NPOs sind die gemeinnützigen GmbHs (gGmbH) und Genossenschaften (eG).
Natürlich können auch NPOs durch ihre Tätigkeiten Geld erwirtschaften, dieses muss jedoch immer für die Erfüllung ihrer Ziele (die in der sog. Satzung festgelegt werden) verwendet bzw. reinvestiert werden und darf nicht in Form einer Rendite an Vorstände oder Mitglieder ausgeschüttet werden.
Sowohl NPOs als auch NGOs (Non-Governmental-Organisations) sind Teil des sog. Dritten Sektors, der per Definition abgegrenzt wird von staatlichen Verwaltungseinheiten und von privatwirtschaftlichen, profit-orientierten Unternehmen. Während sich der Staat über Steuern und Abgaben und ein Wirtschaftsunternehmen über Gewinnerzielung am Wettbewerbsmarkt finanziert, erhalten Organisationen des Dritten Sektors hauptsächlich Gelder über z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördermittel oder Gebühren.
In unserem Verzeichnis findest du eine umfangreiche Liste an NPOs mit Geschäftsstellen in Deutschland.
Viele NPOs sind zusätzlich als gemeinnützig anerkannt. Das ist ein steuerlicher Status: Das Finanzamt bestätigt, dass die Organisation nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Arbeit ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgt. Welche das sein können, zählt die Abgabenordnung auf, vom Umwelt- und Tierschutz über Bildung bis zur Entwicklungszusammenarbeit.
Für die Organisation heißt das: Auf ihre gemeinnützige Arbeit zahlt sie keine Körperschaft- und Gewerbesteuer, und sie darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen, mit denen Spender:innen ihre Spende von der Steuer absetzen. Im Gegenzug muss sie ihr Geld zeitnah für den Satzungszweck ausgeben. Das Finanzamt prüft das in der Regel alle drei Jahre.
Bei einer gGmbH steht der Status schon im Namen. Bei Stiftungen und Vereinen findest du ihn meist im Impressum oder auf der Spendenseite.