Standortübergreifende Koordination und eigenständige Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) für einen definierten Zuständigkeitsbereich. Einzelfallbezogene Beratung von (langzeit-) erkrankten Mitarbeiter*innen. Zusammenarbeit mit den BEM-relevanten internen (Betriebsärztlicher Dienst, Interessenvertretungen etc.) und externen (Sozialversicherungsträger, Integrationsfachdiensten etc.) Akteuren. Standortübergreifende Weiterentwicklung des BEM.