Sie bearbeiten vielfältige, vor allem zivilrechtliche Aufgaben des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts. Darunter fallen Belange des Gesellschaftsrechts, des Kapitalmarktrechts und des Vertragsrechts. Sie wirken mit bei der Beteiligungsverwaltung, bei M&A-Aktivitäten und übernehmen dabei im Schwerpunkt folgende Aufgaben: Beratung der Geschäftsleitung und Erarbeitung pragmatischer Lösungen für vielfältige wirtschaftsrechtliche Fragestellungen.