Arbeitszeugnisse richtig lesen: Der geheime Code der Personaler*innen

Versteckte Botschaften, schein-positive Formulierungen und undurchsichtige Andeutungen - die Sprache der Arbeitszeugnisse hat den Ruf, für Nicht-Personaler*innen nahezu unverständlich zu sein. In einigen Fällen ist dieses Image gerechtfertigt, denn ein Zeugnis, das auf den ersten Blick sehr gut aussieht, kann in Wahrheit eine negative Bewertung kommunizieren. Doch nur, wer die Formulierungen richtig interpretieren kann, kann sich auch ggf. dagegen wehren. Wir zeigen dir, worauf du in deinem Arbeitszeugnis achten solltest und welche Tricks sogar verboten sind.
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von Jana Hansl, 13. Juli 2020 um 14:40

Bevor du dich in den unübersichtlichen Dschungel der Zeugnissprache begibst, solltest du wissen, dass es zwei unterschiedliche Arten von Arbeitszeugnissen gibt - das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Während das einfache Arbeitszeugnis lediglich Rahmeninformationen, wie zum Beispiel die Art und die Dauer deiner Tätigkeit beim Unternehmen enthält, werden im qualifizierten Zeugnis zusätzlich deine Arbeitsleistung sowie deine fachlichen und sozialen Kompetenzen bewertet - hier befinden sich also die wirklich wichtigen Informationen für deinen potenziellen zukünftigen Arbeitgeber. Daher ist es in jedem Fall empfehlenswert, sich immer ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen zu lassen.

Gesetzlicher Anspruch

Im § 109 der Gewerbeordnung ist dein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sogar gesetzlich festgelegt. Es liegt jedoch in deiner Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass dein Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt: Wenn du eines möchtest, musst du deine Vorgesetzten also ausdrücklich darum bitten (siehe § 109, Abs. 1, Gewerbeordnung). Achtung: Nach einer Frist von drei Jahren nach Beendigung der Tätigkeit endet dein gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Da es zusätzlich auch innerhalb dieser Frist zu einem Wechsel der*des Vorgesetzten kommen kann, ist es auf jeden Fall ratsam, sich so früh wie möglich um sein Zeugnis zu kümmern.

Welche Kriterien muss das Zeugnis erfüllen?

Aufbau

Arbeitszeugnisse folgen einem einheitlichen Aufbau:

  • Zuerst werden in einer Einleitung die Rahmeninformationen (wie z. B. Name des*der Arbeitnehmer*in, der Zeitraum der Beschäftigung, die Abteilung sowie die konkrete Bezeichnung der Stelle) genannt.
  • Optional folgt eine kurze Beschreibung der Firma.
  • Daraufhin werden die einzelnen Aufgaben, welche der*die Mitarbeitende während seiner*ihrer Tätigkeit beim Unternehmen ausgeführt hat, aufgelistet und beschrieben.
  • Im folgenden Teil wird der*die Mitarbeitende anhand einer Bewertungsskala bezüglich seiner*ihrer Arbeitsweise, Stressresistenz, Motivation und Fachkenntnis beurteilt.
  • Anschließend folgt eine Gesamtbewertung, welche in Form einer Note Aufschluss darüber gibt, inwieweit die Arbeitsweise insgesamt den Erwartungen entsprochen hat.
  • Ebenfalls anhand einer Notenbewertung wird danach das Sozialverhalten (meist gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitenden) der Person beurteilt.
  • Der nicht zu unterschätzende Schlussteil enthält idealerweise eine Dankes- und Bedauernsformel sowie einen Satz, in welchem dem*der ehemaligen Mitarbeitenden alles Gute für die Zukunft gewünscht wird.

Formale und inhaltliche Kriterien

Wie bei (Hoch)schulzeugnissen auch, handelt es sich bei Arbeitszeugnissen um offizielle Dokumente. Achte also darauf, dass dir das Zeugnis im Original und in Papierform ausgehändigt und nicht lediglich elektronisch, wie etwa als PDF, übermittelt wird (siehe § 109, Abs. 3, Gewerbeordnung). Das Zeugnis soll zudem fehlerfrei sein - Du darfst Fehler in der Rechtschreibung oder in der Form durchaus beanstanden. Außerdem muss ein Arbeitszeugnis mindestens der Gesamtbewertung “befriedigend” entsprechen - schlechtere Bewertungen müssen durch den Arbeitgeber begründet werden. Das Zeugnis muss wahr und gleichzeitig wohlwollend formuliert sein.

Zudem darf es laut Gesetz »keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen« (§ 109, Abs. 2, Gewerbeordnung). Genau hier liegt jedoch der Hund begraben - denn gerade wenn eine eher negative Bewertung dennoch wohlwollend formuliert sein soll, geht es eben exakt darum, Äußerungen über den*die frühere Mitarbeitende*n zu treffen, die nicht durch den Wortlaut erkennbar sind.

Hier kommen vor allem drei verschiedene Techniken ins Spiel:

  • Das (z.T. unerlaubte) Nutzen geheimer Codes
  • Das Verwenden von Verschlüsselungen (z.B. durch das bewusste Auslassen bestimmter Worte bzw. Informationen)
  • Die Dramaturgie in der Art und Weise, wie die Notenbewertung formuliert ist (z.B. durch ganz spezielle Adverbien, Steigerungen und Adjektive)

Diese Techniken sind in einigen Fällen durch fließende Übergänge geprägt und nicht ganz klar voneinander zu unterscheiden. Im Folgenden haben wir dennoch eine Differenzierung der drei Techniken vorgenommen, damit du einen möglichst klaren Überblick bekommst.

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Verbotene Codes erkennen

Die Verwendung der sogenannten »Codes« hat den Hintergrund, dass bestimmte Merkmale oder Verhaltensweisen der*des Mitarbeitenden nicht in einem Arbeitszeugnis stehen dürfen.

Welche Angaben darf ein Zeugnis nicht enthalten?

Folgende Informationen über den*die Mitarbeitenden haben in einem Arbeitszeugnis vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) nichts verloren:

  • Sämtliche Angaben zum Gesundheitszustand oder zu Behinderungen
  • Zugehörigkeit zu Parteien, zum Betriebsrat, zur Gewerkschaft oder Konfessionen
  • Gehalt
  • Schwangerschaft, Elternzeit, Mutterschutz
  • Sämtliche Angaben, die sich auf das Privatleben beziehen (sexuelle Orientierung, Hobbies, Familiensituation…)
  • Verdächtigungen, Ermittlungsverfahren und Straftaten (hier gibt es bestimmte Ausnahmen, beispielsweise, wenn die Straftat direkt mit der ausgeübten Tätigkeit in Verbindung steht)
  • Nebentätigkeiten
  • Kündigungsgrund, Abmahnungen, fristlose Kündigung
  • Alkoholkonsum (auch hier gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei Berufskraftfahrern)
  • Fehlzeiten
  • Vertragsbruch
  • Vorherige Arbeitslosigkeit
  • Angebot, dem zukünftigen Arbeitgeber für Fragen über den*die Mitarbeitende*n zur Verfügung zu stehen

Um den potenziell zukünftigen Arbeitgebern dennoch Hinweise über den*die Mitarbeitende*n zu geben, werden laut einigen Karriere-Ratgebern spezielle Codes verwendet. Wie oft Personaler*innen von solchen geheimen Formulierungen in der Realität tatsächlich Gebrauch machen, ist allerdings umstritten. Damit du für den Fall der Fälle dennoch ein Gefühl dafür entwickeln kannst, wie solche Phrasen aussehen könnten, haben wir dir der Vollständigkeit halber einige typische Beispiele herausgesucht:

Formulierung: ...setzte sich für die Interessen der Belegschaft ein. Bedeutung: ...war Mitglied im Betriebsrat / aktiv in der Gewerkschaft.

Formulierung: ...verlässt das Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen. Bedeutung: ...wurde von uns gekündigt.

Formulierung: ...trug mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Bedeutung: ...hat Alkoholprobleme.

Formulierung: ...zeigte Einfühlungsvermögen gegenüber den Kolleg*innen. Bedeutung: ...suchte sexuelle Kontakte / oder: Anspielung auf Homosexualität

Formulierung: ...wünschen wir alles Gute und Gesundheit. Bedeutung: ...hat oft krankheitsbedingt gefehlt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Hinweise wie diese wirklich von seriösen Arbeitgebern verwendet werden, dürfte relativ gering sein, zumal es per Gesetz verboten ist, entsprechende Geheimcodes zu nutzen (siehe § 109, Abs. 2, Gewerbeordnung). Die Gefahr, dass dein ehemaliger Arbeitgeber zu solchen Mitteln greift, sollte also nicht allzu groß sein. Interessanter wird es bei den Verschlüsselungstechniken, welche dazu genutzt werden, durch positive Formulierungen auf eine schlechte Leistung schließen zu lassen.

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Verschlüsselungstechniken

Um trotz der Pflicht zur wohlwollenden Formulierung die Leistung eine*r Arbeitnehmer*in negativ zu bewerten, bedienen sich Personaler*innen zuweilen bestimmter Verschlüsselungstechniken. Diese dienen dazu, die potenzielle zukünftige Führungskraft auf Negatives hinzuweisen, ohne dass dies dem*der Mitarbeitenden beim Lesen des Zeugnisses sofort auffällt. Auf welche Art von Formulierungen kannst du in deinem Zeugnis also ganz besonders achten?

Passiv-Formulierungen

Bei Sätzen, die im Passiv formuliert sind, ist Vorsicht geboten: Diese könnten auf einen Mangel an Eigeninitiative hinweisen. So klingt z. B. der Satz »Sie führte die Aufgaben, die ihr übertragen wurden, zielstrebig aus« erst einmal nicht schlecht. Die Passivformulierung »die ihr übertragen wurden« kann jedoch ein Hinweis darauf sein, dass die Mitarbeiterin über den sogenannten »Dienst nach Vorschrift« hinaus herzlich wenig Einsatzbereitschaft gezeigt hat.

Bewusstes Auslassen von Informationen

Ganz entscheidend ist in einem Arbeitszeugnis auch das, was nicht erwähnt wird. Wenn das Zeugnis beispielsweise keine Bewertung der Fachkenntnisse aufweist, dürfte dies darauf hinweisen, dass es beim Empfänger*bei der Empfängerin des Zeugnisses an fachlichem Know-How gemangelt hat. Wird bei einer Führungskraft das Führungsverhalten im Zeugnis nicht erwähnt, dann wird selbiges wohl auch nicht so gut gewesen sein. Gleiches gilt, wenn z. B. geschrieben steht: »Vorgesetzten gegenüber verhielt er sich einwandfrei« - Hier fehlt die Bewertung des Verhaltens gegenüber den Kolleg*innen, was ein Indiz für fehlerhaftes Verhalten gegenüber den Mitarbeitenden oder für mangelnde Teamfähigkeit sein kann. Auch das Ende des Zeugnisses ist ausschlaggebend: Fehlt beispielsweise der Zukunftswunsch, in welchem das Ausscheiden des*der Mitarbeitenden bedauert und ihm*ihr alles Gute für die Zukunft gewünscht wird, deutet dies darauf hin, dass es Unannehmlichkeiten gegeben hat.

Negationen und doppelte Verneinungen

Ähnlich wie bei der Verwendung des Passivs wird hier durch die Art der Formulierung deutlich, wie bestimmte Aspekte wirklich bewertet werden. So bedeutet z. B. der Satz: »Ihr Verhalten gab keinen Anlass für Klagen«, dass das Verhalten der Mitarbeiterin jedoch auch nicht gerade ein Grund war, sie zu loben.

Hervorhebung von Unwichtigem / Selbstverständlichkeiten

Werden unwichtige bzw. selbstverständliche Eigenschaften und Taten gelobt, kann daraus geschlussfolgert werden, dass der*die Mitarbeiter*in keine gute Leistung im Hinblick auf die wirklich wichtigen Aufgaben und Fähigkeiten erbrachte. Ein Klassiker ist hier zum Beispiel: »Er zeichnete sich durch seine vorbildliche Pünktlichkeit aus« - was so viel bedeutet wie »etwas anderes hatte er auch nicht zu bieten«. Genauso hat die Aussage »Sie ging sparsam mit Arbeitsmaterialien um« in den allermeisten Fällen nichts mit dem Job an sich zu tun und ist daher als Hinweis auf eine mangelhafte fachliche Leistung zu betrachten.

Widersprüche

Wenn bestimmte Aussagen im Widerspruch zueinander stehen, deutet dies ebenfalls darauf hin, dass etwas nicht gestimmt hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Tätigkeitsbeschreibung nicht zur eigentlichen Funktion des*der Mitarbeitenden passt oder wenn trotz einer sehr positiven Bewertung die Bedauerns-Floskel und der Zukunftswunsch am Ende des Zeugnisses fehlen.

Verdrehte Reihenfolge

Werden Regeln in der Anordnung bestimmter Aspekte gebrochen, kann dies eine negative Bewertung bedeuten. So werden bei der Beurteilung des Sozialverhaltens Vorgesetzte immer vor Kolleg*innen genannt. Wird diese Reihenfolge umgekehrt, wie etwa in der Aussage »Ihr Verhalten gegenüber Kolleg*innen und Vorgesetzten war vorbildlich«, geht daraus hervor, dass das Verhalten gegenüber den Vorgesetzten negativ bewertet wird. Die Vorgesetzten hätten nämlich aufgrund der Hierarchie an erster Stelle stehen müssen.

Ähnlich verhält es sich mit der Rangordnung der Tätigkeiten. Die Aufgaben werden entsprechend ihrer Bedeutung absteigend aufgelistet - die wichtigste Tätigkeit steht demnach ganz oben, während eher weniger anspruchsvolle Tätigkeiten, wie zum Beispiel Ablage oder Archivpflege, ganz unten stehen. Wenn diese Ordnung verletzt wird, also Nebentätigkeiten oben und die wirklich anspruchsvollen Kernaufgaben im unteren Bereich der Auflistung stehen, kann dies darauf hindeuten, dass der*die Mitarbeitende seinen*ihren eigentlichen Aufgaben nicht gewachsen war.

Spezielle Phrasen

Darüber hinaus existieren einige Formulierungen, die negative Eigenschaften oder Verhaltensweisen der*des Bewerteten zum Ausdruck bringen sollen. Hier sind ein paar Beispiele:

Formulierung: ...erledigte die Aufgaben genau und ordnungsgemäß. Bedeutung: ...arbeitete bürokratisch und ineffizient.

Formulierung: ...zeigte großes Interesse und Fleiß bei der Arbeit. Bedeutung: ...erzielte keine sonderlich großen Erfolge.

Formulierung: ...setzte sich im Rahmen seiner*ihrer Fähigkeiten ein. Bedeutung: ...seine*ihre Fähigkeiten waren begrenzt.

Formulierung: ...führte die Aufgaben ordnungsgemäß und pflichtbewusst aus. Bedeutung: ...zeigte kaum Eigeninitiative.

Verschlüsselungstechniken erkennen

Wie du siehst, gibt es einige Methoden, schlechte Bewertungen positiv klingen zu lassen. Die Gesetzeslage bezüglich dieser Techniken ist nicht eindeutig. Wenn wir uns den Paragraph 9 der Gewerbeordnung noch einmal ansehen, nach dem die Aussage über den*die Arbeitnehmer*in aus dem Wortlaut ersichtlich sein muss, sollten auch Verschlüsselungstechniken nicht erlaubt sein. Gleichzeitig darf jedoch die Wahrheitspflicht in Zeugnissen nicht verletzt werden. Da es in der Vergangenheit bereits entsprechende Gerichtsurteile zugunsten einzelner Arbeitnehmer*innen gegeben hat, kann es sich lohnen, den Arbeitgeber darauf anzusprechen oder auch rechtlich vorzugehen, wenn du merkst, dass dein Zeugnis Verschlüsselungen enthält. Hierzu kannst du dir bei jedem Satz, der in deinem Zeugnis steht, folgende Fragen stellen:

  • Aus welchem Grund steht dieser Satz im Zeugnis? Welchen Zweck hat diese Aussage?
  • Ist der Satz passiv oder aktiv formuliert?
  • Ist die Aussage eindeutig oder mehrdeutig? Gibt es dafür alternative, negative Interpretationsmöglichkeiten?
  • Handelt es sich um die Darstellung von Selbstverständlichkeiten?
  • In welcher Reihenfolge werden die Tätigkeiten und das Verhalten gegenüber Personengruppen beschrieben?

und:

  • Wie positiv ist die Aussage wirklich formuliert?

...womit wir beim dritten Punkt, nämlich dem besonderen Bewertungssystem der Arbeitszeugnisse, angelangt wären.

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Das Bewertungssystem und dessen spezielle Sprache

Ähnlich wie in der Schule wird auch in Arbeitszeugnissen mit einer Notenbewertung gearbeitet. Der Unterschied besteht darin, dass die Leistung im Berufsleben nicht mehr anhand von Zahlen, sondern von Formulierungen, welche den Noten 1 bis 6 entsprechen, beurteilt wird. Aufgrund der Gratwanderung zwischen Wahrheit und Wohlwollen sind negative Bewertungen jedoch nicht sofort als solche zu erkennen: So entspricht der Satz »...erfüllte ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit« lediglich der Note »ausreichend«. Da angesichts der Wohlwollenspflicht keine negative Formulierung erlaubt ist, besteht die einzige Möglichkeit einer differenzierten Abstufung in der sprachlichen Aufwertung der positiven Bewertungen. Diese gelingt durch spezielle Adjektive, Temporaladverbien und Komparative. Die Einser-Variante des Beispielsatzes oben ist demnach: »...erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.«

Personalabteilungen arbeiten hier teilweise mit standardisierten Wortlauten. Das heißt, der*die Vorgesetzte vergibt jeweils Noten für bestimmte Kriterien, wie Arbeitsmotivation, Belastbarkeit, Arbeitsweise usw., und ein Computersystem kreiert auf dieser Basis das Zeugnis mit den entsprechenden Formulierungen. Als Faustregel kannst du dir merken: Erst, wenn sich eine Aussage wirklich nicht mehr weiter ins Positive steigern lässt, könnte es sich um die Note Eins handeln. Damit du ein besseres Gefühl für diese besondere Sprache entwickeln kannst, haben wir für dich ein paar Beispiele gesammelt:

Bewertung »sehr gut«:

  • ...erfüllte seine*ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
  • ...verhielt sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitenden stets zuvorkommend und freundlich.
  • ...hat in jeder Hinsicht und in allerbester Weise unseren Erwartungen entsprochen.
  • ...verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir außerordentlich bedauern.

Bewertung »gut«:

  • ...erfüllte seine*ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
  •  ...verhielt sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitenden stets einwandfrei.
  • ...hat in jeder Hinsicht und in bester Weise den Erwartungen entsprochen.
  • ...erledigte die Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit.

Bewertung »befriedigend«:

  • ...erfüllte seine*ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
  • ...verhielt sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitenden vorbildlich.
  • ...hat in jeder Hinsicht unsere Erwartungen erfüllt.
  • ...arbeitete sorgfältig und genau.

Bewertung »ausreichend«:

  • ...erfüllte seine*ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
  • ...verhielt sich insgesamt einwandfrei.
  • ...hat unseren Erwartungen entsprochen.
  • ...erledigte die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß.

Bewertung »mangelhaft« bis »ungenügend«:

  • ...bemühte sich, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erfüllen.
  • ...das Verhalten war ohne Tadel.
  • …hat im Allgemeinen den Anforderungen entsprochen.
  • ...hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen.
  • ...war stets um eine zuverlässige Arbeitsweise bemüht.
  • ...erledigte die Aufgaben allgemein mit Sorgfalt und Genauigkeit.
  • ...zeigte großes Interesse für unser Unternehmen.

Als Orientierungshilfe kannst du dir folgende Ausdrücke beim Lesen deines Zeugnisses im Hinterkopf behalten:

  • Bewertung »sehr gut«: stets, zur vollsten Zufriedenheit, in allerbester Weise
  • Bewertung »gut«: stets, zur vollen Zufriedenheit, in bester Weise
  • Bewertung »befriedigend«: stets zu unserer Zufriedenheit / zu unserer vollen Zufriedenheit
  • Bewertung »ausreichend«: zu unserer Zufriedenheit, insgesamt. Hier fehlen Komparative (»zur vollsten”) und Temporaladverbien (“stets”) meist komplett.
  • Bewertung »mangelhaft« bis »ungenügend«: war bemüht, stets bemüht, in der Regel, im Allgemeinen

Wie du siehst, können Aussagen, die auf den ersten Blick sehr positiv klingen, eine negative oder mittelmäßige Bewertung enthalten, wobei der große Unterschied im Detail liegt. Es kommt nicht darauf an, ob die jeweilige Eigenschaft gelobt wird, sondern das Ausmaß des Lobes ist ausschlaggebend. Achtung: Der Gesamteindruck deines Zeugnisses als Ganzes ist hierbei wichtiger als vereinzelte Aspekte, die vielleicht nicht mit der Bestnote beurteilt wurden.

Was kannst du bei einem schlechten Zeugnis tun?

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Schlechtes Zeugnis? Ein Gespräch kann helfen.

Wenn du glaubst, dass du eine schlechtere Bewertung erhalten hast als du verdienst (hier nochmal der Hinweis: die Gesamtbeurteilung darf nicht schlechter als »befriedigend« ausfallen, ohne dass der Arbeitgeber dies begründet), hast du mehrere Möglichkeiten.

Zuerst kannst du natürlich die Führungskraft direkt auf die Bewertung ansprechen. Sei dir bewusst, dass eine schlechte Bewertung nicht unbedingt auf einer bösen Absicht, sondern auch auf Unwissenheit um die spezielle Zeugnissprache basieren kann - denn gerade in kleinen Unternehmen oder Organisationen, die keine eigene Personalabteilung haben, ist die Wahrscheinlichkeit durchaus gegeben, dass die*der Vorgesetzte die Bedeutung der verschlüsselten Formulierungen schlicht nicht exakt kennt

Am besten bereitest du dich so gut wie möglich auf das Gespräch vor, indem du dir Gegenargumente für die Punkte überlegst, die deiner Meinung nach nicht angemessen beurteilt wurden. Wenn beispielsweise deine Belastbarkeit und deine Eigeninitiative ungerechtfertigt schlecht bewertet wurden, überlege dir konkrete Beispiele aus der Vergangenheit, die das Gegenteil beweisen. Zum Beispiel könntest du deine*n Chef*in an diese eine Woche erinnern, in der alles drunter und drüber ging - und daran, dass du die Person warst, die in dieser chaotischen Zeit Überstunden gemacht und dabei einen kühlen Kopf bewahrt hast. Oder du machst deutlich, dass du freiwillig an der Fortbildung XY teilgenommen hast, um deine Fachkenntnisse zu verbessern und dem Unternehmen somit größeren Mehrwert zu bringen.

Wenn diese Strategie nicht funktioniert, gibt es in einigen Unternehmen die Möglichkeit, mit einem Mitglied des Betriebsrates bzw. der Arbeitnehmervertretung oder dem Personalrat zu sprechen. Auch hier kann eine sehr detaillierte Vorbereitung hilfreich sein. Wichtig ist, dass du selbst genau weißt und konkrete Gründe dafür nennen kannst, warum du ein besseres Zeugnis verdienst oder einzelne Bewertungen nicht gerechtfertigt sind.

Als allerletzte Lösung kannst du natürlich auch rechtlich vorgehen und einen Anwalt*eine Anwältin konsultieren, der*die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Und bei der nächsten Bewerbung?

Wenn ein Arbeitszeugnis trotz allem schlechter ausfällt als gewünscht, stellt sich folgende Frage: Ist es besser, ein schlechtes Zeugnis bei der nächsten Bewerbung gar nicht erst in die Bewerbungsunterlagen zu inkludieren? Allgemein gilt: Ein fehlendes Zeugnis macht einen genauso schlechten Eindruck wie ein schlechtes. Zusätzlich überlässt du damit auch dem*der Personaler*in die Überlegung, warum das Zeugnis fehlt. Daher empfiehlt es sich nicht, ein schlechtes Arbeitszeugnis dem zukünftigen Arbeitgeber vorzuenthalten. Sei jedoch im Vorstellungsgespräch darauf vorbereitet, dass du darauf angesprochen wirst, und habe eine möglichst harmlose Erklärung parat.

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